PRAXIS-HAS Tulln – und was dann?

Das Abschlussprüfungszeugnis der Praxis-Handelsschule ersetzt die Unternehmerprüfung und gilt auch als Nachweis einer Lehre als Bürokaufmann/Bürokauffrau. Mit dem Abschlussprüfungszeugnis sind Berechtigungen laut Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 (inkl. Lehrabschlüsse gemäß Erlass GZ: 33.800/0005-I/4/2012), und laut Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 182/1994 in der jeweils geltenden Fassung, verbunden und in allen EU-Ländern anerkannt. (Weitere Informationen findest du im Anhang oder unter hak.cc)


Ein erfolgreicher Abschluss der PRAXIS-HAS mit bestandener Abschlussprüfung ermöglicht dir

  •  gleich in verschiedenen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung ins Berufsleben einzusteigen und dein eigenes Geld zu verdienen. Je nachdem, wofür du dich interessierst, steht dabei eine Vielzahl an Berufsmöglichkeiten zur Auswahl: Unternehmer*in oder Mitarbeiter*in in Handels-, Gewerbe- und Industriebetrieben, Versicherungen, Speditions- und Transportbetrieben, in Tourismusbetrieben, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien sowie öffentlichen Institutionen von Bund, Land und Gemeinden.
  • in einem von mehr als 30 verwandten oder mehr als 150 anderen Lehrberufen deine Ausbildung fortzusetzen, wobei ein bis zwei Lehrjahre angerechnet werden können. Immer mehr Unternehmer*innen schätzen die Sozial- und Personalkompetenzen unserer Absolventen*innen, die sich dadurch deutlich vom typischen 15jährigen Lehrling abheben.
  • einen Aufbaulehrgang zur Matura zu absolvieren und eventuell im Anschluss zu studieren.

 Berichte von HAS-Absolvent*innen über ihre Erfahrungen vom Schulbesuch an der HAS Tulln und von ihrem Werdegang nach der Schule findest du im Artikel 1000 Chancen mit der Praxis HAS Tulln

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