Die Bibliothek dient als
- Freihandbibliothek,
dh alle Bücher und Medien können in den Bibliotheksräumen benützt werden und als - Leihbibliothek,
dh alle Bücher und Medien mit Ausnahme des Präsenzbestandes (das sind Medien mit der Systematikkennzeichnung „X“) können entlehnt werden - multimediales Zentrum,
dh sie bietet Informationsvermittlung durch Internet.
Bei Freihandbenützung sind benützte Bücher unbedingt wieder dorthin zurückzustellen, wo sie genommen wurden.
Wichtige Hinweise für alle Entlehner:
- Entlehnungen sind kostenlos.
- Entlehnungen sind nur zu den Öffnungszeiten der Bibliothek möglich.
- Entlehnungen sind nur mit dem gültigen Schülerausweis möglich.
- Jeder Schüler / jede Schülerin kann gleichzeitig bis zu fünf Bücher / Medien entlehnen.
- Bücher können vier Wochen, alle anderen Medien eine Woche lang entlehnt werden.
- Eine Verlängerung ist nur unter Vorweis des Schülerausweises möglich.
- Wird das Medium nach Ablauf der Entlehnfrist zurückgegeben, so ist eine Versäumnisgebühr von € 0,50 (pro Medium und angefangener Woche) zu entrichten.
- Die Weitergabe entlehnter Bücher an Dritte ist nicht gestattet.
- Vor Schulschluss oder bei Schulaustritt während des Jahres sind alle entlehnten Medien zurückzugeben.
- Nachschlagewerke gehören zum Präsenzbestand und sind nicht entlehnbar, können aber gegen Hinterlegung eines Ausweises - zum Kopierer mitgenommen werden.
- Vervielfältigungen aus Büchern sind von der Bibliothek her gestattet, jedoch haftet der Benützer für alle Folgen, die sich aus Übertretungen der gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Besonders wird darauf hingewiesen, dass die Vervielfältigung aller anderen Medien (CDs, DVDs etc.) gesetzlich strengstens verboten ist.
- Verloren gegangene oder beschädigte Medien sind nach Absprache mit der Bibliothekarin zu ersetzen. Dabei wird eine Bearbeitungsgebühr von € 3,00 pro Medium fällig. Eintragungen und Unterstreichungen in entlehnten Büchern gelten als Schäden, die ersetzt werden müssen.
weiters ist zu beachten:
Die Benützung der Bibliothek steht allen der Schulgemeinschaft angehörenden Personen frei. Schulfremde Personen dürfen nach Ermessen der Bibliothekarin gegen Vorlage eines Ausweises oder Hinterlegung einer Kaution Bücher ausleihen.
Die Bibliothek ist in erster Linie ein Lese- und Arbeitsraum. Deshalb muss auf eine geeignete Atmosphäre (Vermeidung von unnötigem Lärm und allen anderen Störungen) geachtet werden. Schultaschen, Mäntel, aber auch Speisen und Getränke sind außerhalb der Bibliothek zu deponieren. Die Arbeitsplätze sind so zu verlassen, wie sie angetroffen wurden.
Bei groben Verstößen gegen diese Richtlinien kann die Berechtigung zur Benützung der Bibliothek dauernd oder für begrenzte Zeit entzogen werden.
Jeder Bibliotheksbenützer unterwirft sich mit der Inanspruchnahme der Bibliothek stillschweigend dieser Ordnung.
Die Bibliotheksordnung wurde vom SGA beschlossen und ist Teil der Hausordnung.