Schüler und Schülerinnen einer HAK müssen zwischen dem zweiten und vor Eintritt in den fünften Jahrgang in der unterrichtsfreien Zeit ein Pflichtpraktikum im Ausmaß von insgesamt 300 Stunden (8 Arbeitswochen à 38,5 Stunden) in einem nationalen bzw. wahlweise internationalen Unternehmen absolvieren. Das Stundenausmaß ist in zusammenhängenden Zeiträumen in einem oder mehreren Abschnitten von zumindest einwöchiger Dauer zu erbringen.
Aufrechte Arbeitsverhältnis, zB in einer Nebenbeschäftigung in Handelsunternehmen oder anderen Betrieben, werden auf das Pflichtpraktikum angerechnet.
Arbeitsrechtliche Bestimmungen, insbesondere das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987, BGBl. Nr. 599/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2013, und das Arbeitszeitgesetz, BGBl. Nr. 461/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2013 sowie kollektivvertragliche Vorschriften finden Beachtung.
Das Pflichtpraktikum dient der Ergänzung und Vertiefung der in den Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Unternehmen oder einer Organisation und ist in der Regel in Form eines nach den kollektivvertraglichen Bestimmungen entlohnten Arbeitsverhältnisses zu erbringen.
Die Schüler/innen sollen erworbene Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen, einen Einblick in die Organisation von Unternehmen und Organisationen gewinnen und über Rechte und Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen. Außerdem besteht mit dem Praktikum die Möglichkeit, eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen zu gewinnen.
Neben fachlichen sollen auch soziale und personale Kompetenzen erworben werden. Unternehmerisches Denken und Handeln kann eingebracht werden und gleichzeitig die Bedeutung unternehmerischer Verantwortung kennengelernt werden.
Die Schüler/innen müssen über ihr Praktikum ein Praxisportfolio führen. Firmenbestätigungen, Zeugnisse, Zertifikate usw. mit denen das Absolvieren des Pflichtpraktikums nachgewiesen wird, sind Teil des Praxisportfolios. Die entsprechenden Vorlagen eines Praxisportfolios stehen zum Download zur Verfügung.
Der vorliegende Leitfaden dient der Orientierung, damit das Ziel unserer Ausbildung - die erfolgreiche Reife- und Diplomprüfung - in formaler Hinsicht erfüllt wird. Außerdem beinhaltet der Leitfaden Formulare, Unterlagen und Hilfsmittel, um Ihre Praxiszeiten zu dokumentieren und nachzuweisen.
Das Pflichtpraktikum trägt erheblich dazu bei, die Schüler/innen auf ihre Berufstätigkeit vorzubereiten und erhöht damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Bei Fragen oder Problemen stehen der Jahrgangsvorstand oder die Fachprofessoren/innen für Business Behavior gerne zur Verfügung.
Eine Zusammenfassung ist hier als Download verfügbar.