Mit 1. Juli 2016 wurde in Österreich die Ausbildungspflicht eingeführt. Alle Personen unter 18 Jahren müssen nach der Pflichtschule eine weitere Schule besuchen oder eine Ausbildung machen. Sie gilt erstmals für Jugendliche, deren Schulpflicht 2017 endet. Jugendliche unter 18 Jahren, die die PRAXIS-Handelsschule besuchen, erfüllen diese Pflicht. Wir garantieren Ihnen einen Platz für eine dreijährige Ausbildung. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ausbildungbis18.at/
Mit dem Abschluss der PRAXIS-Handelsschule wird die staatliche Unternehmerprüfung erworben. (Infos zur Unternehmerprüfung)
Der erfolgreiche Abschluss der PRAXIS-Handelsschule ist der Ausbildung in einem kaufmännischen Lehrberuf gleichgestellt. Bei einer Beschäftigung in diesem Bereich muss die Entlohnung als ausgelernte Fachkraft erfolgen. Dies gilt für folgende Lehrberufe:
Siehe auch Informationen der Wirtschaftskammer NÖ.
In den folgenden verwandten Lehrberufen ist es für einen Ausbildungsbetrieb dennoch möglich, einen Lehrvertrag über eine Restlaufzeit von 1,5 – 2 Jahren abzuschließen:
Über Aufbaulehrgänge, Abendschulen für Berufstätige oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung ist innerhalb von 1-3 Jahren die Absolvierung der Reife- oder Berufsreifeprüfung möglich. (Infos zur Berufsreifeprüfung)
Ein Studium ist nach der PRAXIS-Handelsschule möglich, wenn zuvor entweder die (Berufs-)Reifeprüfung oder eine entsprechende Studienberechtigungsprüfung abgelegt wurde. (Infos zur Studienberechtigungsprüfung)
Weitere Informationen sind auf den Seiten zur Handelsschule auf unserer Homepage erhältlich.